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IWB Nr. 18 vom Seite 923 Fach 3 Deutschland Gr. 9 Seite 136

Trustbesteuerung nach neuem Erbschaftsteuergesetz

von Rechtsanwalt/Steuerberater Dr. Carsten Bödecker, WEDIT Deloitte & Touche, Düsseldorf

”I can't understand your trust.” Mit diesen Worten hat bereits vor langer Zeit der deutsche Jurist Otto von Gierke gegenüber seinem englischen Kollegen F. W. Maitland die Einordnung des Rechtsinstituts des Trusts in die deutsche Rechtssystematik aufgegeben.

Die deutsche Finanzverwaltung wird sich hingegen auch zukünftig mit einer Einordnung des Trusts in das deutsche Steuerrecht beschäftigen müssen.

Der Gesetzgeber hat durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 v. die Bildung oder Ausstattung einer Vermögensmasse ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen.

Dies ist nach Ansicht des Gesetzgebers notwendig, da steuerliche Gestaltungen unter Verwendung sog. Trusts zur Erbschaft-/Schenkungsteuerersparnis eine erhebliche Bedeutung erlangt haben, weil bei dieser Konstruktion keine Steuerpflicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung eine Steuerpflicht ausgelöst wird.

I. Was ist ein Trust?

Wenn allgemein vom Trust die Rede ist, so handelt es sich meist um den im anglo-amerikanischen Rechtskreis beheimateten Common Law Trust (ausführlich zu den verschiedenen Trust-Instituten vgl. Klein, IStR 1999 S. 377). Die ...