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Verpflegungs- und Übernachtungskosten im Ausland
— Neuregelungen ab 1. 1. 2002 —
Rechtsgrundlage: §§ 4, 9 EStG; R 39 Abs. 3, 40 Abs. 2 LStR; , IV A 6 - S 2145 - 44/01.
Verpflegungsmehraufwendungen, die bei Dienst- b zw. Geschäftsreisen in das Ausland entstehen, werden steuerlich nur mit pauschalen Auslandstagegeldern anerkannt. Ein Einzelnachweis zur Berücksichtigung höherer Aufwendungen ist nicht möglich. Übernachtungskosten können entweder einzeln nachgewiesen oder mit den pauschalen Auslandsübernachtungsgeldern berücksichtigt werden; ein Wechsel innerhalb der einzelnen Reise ist möglich (auch bei Inlandsreise).
Bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen ist bereits die im StÄndG 2001 vorgesehene Änderung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG berücksichtigt, wonach die Pauschbeträge auf volle Euro aufzurunden sind. Für den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen bei Auslandsdienst- und -geschäftsreisen als WK/BA gelten länderweise unterschiedliche Pauschbeträge (Auslandstagegelder), die vom BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit 120 v. H. der höchsten Auslandstagegelder nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt werden. Sofern die Auslandsreise 24 Stunden nicht erre...