Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 12 vom Seite 985

Haftungssichere Gestaltung der wirtschaftlichen Neugründung

Aktuelle Fragen zur Mantelgesellschaft

Professor Dr. Dietrich Blaese

Drei Entscheidungen des Jahres 2010 haben die Diskussion über die wirtschaftliche Neugründung einer GmbH durch Verwendung eines alten GmbH-Mantels deutlich belebt. Die analoge Anwendung der Vorbelastungshaftung auf Fälle der nicht erkannten wirtschaftlichen Neugründung kann zu einer der Höhe nach unbeschränkten und auch zeitlich unbegrenzten Haftung der Gesellschafter führen, und zwar auch zulasten eines Rechtsnachfolgers. Der Beitrag zeigt die Risiken auf und bietet Lösungsansätze.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Vorratsgesellschaft, Mantelgesellschaft und wirtschaftliche Neugründung

Das GmbH-Gesetz regelt nicht, wie man ein Unternehmen gründet, wohl aber, wie man eine GmbH errichtet. In groben Zügen geschieht die Regelgründung dadurch, dass die Gründungsgesellschafter den notariellen Gesellschaftsvertrag abschließen, einen Geschäftsführer bestellen, das Stammkapital einzahlen und die Gesellschaft zum Handelsregister anmelden. Mit der Eintragung ist die Gesellschaft dann errichtet (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Praktische Alternativen bestehen darin, eine Vorratsgesellschaft oder einen alten GmbH-Mantel zu erwerben und zu aktivieren. Beide ...