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Umzugskosten bei internationaler Entsendung
— Neuere Tendenzen in der Rechtsprechung —
Die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten ist in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Mit Abschn. 41 LStR 1996/1999 existiert lediglich eine Verwaltungsanweisung, nach der bei einem beruflich veranlaßten Wohnungswechsel die tatsächlichen Umzugskosten grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden können, die nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und der Auslandsumzugskostenverordnung (AUV) in der jeweils geltenden Fassung als Umzugskostenvergütung höchstens gezahlt werden können (Abschn. 41 Abs. 2 Satz 1 LStR 1996/1999). Dieses Paradebeispiel einer deutschen Verwaltungsanweisung war in der Vergangenheit bereits Gegenstand einiger hundert Gerichtsurteile und zahlloser weiterer Verwaltungsanweisungen von mehr oder weniger grundlegender Bedeutung. Zwar binden Verwaltungsanweisungen wie Richtlinien, Erlasse und Verfügungen nur die Verwaltung, doch berufen sie sich häufig wiederum auf Gerichtsurteile. S. 326
Gerade bei der internationalen Entsendung von Führungskräften nach Deutschland ist die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten von großer Bedeutung. Entweder kommen die damit verbundenen erheblichen Steuerersparnisse den Arbeitnehmern zugut...