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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 4 KA 34/08

Leitsatz

Leitsatz:

Arzneimittel, denen die erforderliche arzneimittelrechtliche Zulassung fehlt, sind grundsätzlich mangels Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit nicht von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Dies ist bezogen auf das Medikament Megestat der Fall. Auch die Voraussetzungen einer zulassungsüberschreitenden Anwendung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Off-Label-Use) sind nicht erfüllt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tatbestand

Fundstelle(n):
PAAAD-73072

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