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BFH-Urteil zu Betriebsstätte und E-Commerce
— Anmerkung zum Urteil vom 5. 6. 2002, I R 86/01 —
Der BFH hat mit Datum v. (I R 86/01) ein Urteil verkündet, das die Besteuerung der Einkünfte aus der Zurverfügungstellung von Informationen einer deutschen GmbH in der Schweiz mit Hilfe eines dort befindlichen Rechners zum Gegenstand hat. Dieser Sachverhalt hat über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, weil er in vergleichbarer Form auch bei E-Commerce-Anwendungen anzutreffen ist.
I. Sachverhalt
Eine inl. GmbH war als Agentur für Telekommunikation tätig. In den Streitjahren (1993 und 1994) war sie u. a. Eigentümerin eines Rechners, der in angemieteten Räumen in der Schweiz betrieben wurde. Er diente der Weiterleitung von Informations- und Unterhaltungsprogrammen an Schweizer Kunden, die mit Hilfe der BTX-Technik die Programme abrufen konnten. Diese Inhalte wurden von der X-KG, einer Schwestergesellschaft der deutschen GmbH, mittels einer Standleitung in den Schweizer Rechner eingespielt. Diese Gesellschaft war auch für die Inhalte verantwortlich. In der Schweiz war die Anwesenheit von Personal der deutschen GmbH für den Betrieb des Rechners nicht erforderlich. Die Abrechnung der Leistung gegenüber den BTX-Nutzern erfolgte durch die schweizerische Telefongesellschaft. Diese schrie...