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Betriebsstättenbegründung und Einkunftszurechnung bei Internet-Geschäften
Anmerkungen zum
I. Sachverhalt
Das FG Schleswig-Holstein hat in seiner Entscheidung v. (a. a. O.) folgenden Sachverhalt entschieden:
Eine inländische Kapitalgesellschaft i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG unterhielt in der Schweiz einen Internet-Server, der sich im Eigentum und damit in der Verfügungsmacht der Gesellschaft befand. Mittels dieses Servers konnten Kunden aus der Schweiz entgeltlich Informationen bzw. bestimmte Bildmaterialien von der Homepage des Unternehmens herunterladen. Fraglich ist, ob das unbeschränkte Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland aufgrund des DBA Deutschland-Schweiz hinsichtlich der Schweizer Einkünfte begrenzt war. Die hierbei vor allem zu entscheidenden Fragen sind, ob der Internet-Server eine Betriebsstätte im Sinne des Art. 5 des DBA Deutschland-Schweiz begründet hat und welche Einkünfte dieser Betriebsstätte zuzurechnen und damit in der Schweiz zu besteuern, aber in Deutschland von der Besteuerung freizustellen waren.
II. Begründung einer Betriebsstätte durch einen Internet-Server
Mit dem vorliegenden Urteil des FG Schleswig-Holstein ist erstmalig in der deutschen Finanzrechtsprechung ein Urteil speziell zur Besteuerung von Internet-Transaktionen ergangen. Es beschäftigt sich mi...BStBl 1997 II S. 12