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Umlagen bei konzerninternen Leistungen
— Gestaltung von Konzernumlageverträgen unter Berücksichtigung des
Im Rahmen der Verrechnung von konzerninternen Leistungen stellt sich die Frage, ob diese nur im Wege der Einzelabrechnung weiterbelastet werden können, oder ob auch eine ”pauschalierte” Verrechnung in Form einer Konzernumlage erfolgen kann.
Der Steuerfachausschuss der OECD definiert in Tz. 8.3 die Konzernumlage als ”a framework agreed among business enterprises to share the costs and risks of developing, producing or obtaining assets, services or rights and to determine the nature and extent of the interests of each participant in thoseS. 436 assets, services, or rights. . . . In a CCA (Cost Contribution Arrangement, der Verf.) each participant's proportionate share of the overall contributions to the arrangement will be consistent with the participant's proportionate share of the overall expected benefits to be received under the arrangement, bearing in mind that transfer pricing is not an exact science”.
Allerdings ist diese Definition international nicht einheitlich. Sec. 1-482-7 US-Reg. bezieht die Konzernumlagen nur auf den Bereich Forschung und Entwicklung. Die deutsche Finanzverwaltung lässt Umlagen für die Bereiche Forschung und Entwicklung, den Erwerb von Wirtschaftsgütern sowie v...