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Funktionsänderung der Vertriebstochtergesellschaft zum Kommissionär
I. Einleitung
In den letzten Jahren hat eine Reihe international tätiger Konzerne ihre Vertriebsstruktur für Europa, einschließlich Deutschland, in der Weise umgestellt, daß die deutsche Tochtergesellschaft, die ursprünglich die Waren als Eigenhändler vertrieb (im eigenen Namen für eigene Rechnung), nunmehr als Kommissionär tätig wird (im eigenen Namen für fremde Rechnung). Die Änderung der Struktur geht meist damit einher, daß die ausländische Mutterproduktionsgesellschaft das Lagerrisiko, das Gewährleistungsrisiko, das Delkredererisiko und das Absatzrisiko übernimmt. Durch die Änderung der Vertriebsstruktur bedingt, ändert sich das Entgelt der Tochtergesellschaft. Während sie vor der Änderung eine Marge aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis verdiente, erhält sie nunmehr eine Kommission als Prozentsatz vom Umsatz, die an den am Markt üblichen Kommissionen ausgerichtet ist.
Mehrere hochrangige Vertreter der Finanzverwaltung haben dazu öffentlich vertreten, daß in der Änderung der Vertriebsstruktur vom Eigenhändler zum Kommissionär die Übertragung eines immateriellen Wirtschaftsgutes von der Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft liegt (Runge, Praxis des Inter...