Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zweifelsfragen bei der Anwendung der Rückfallklausel („subject to tax clause”) gemäß DBA
Welche Einkünfte sind bei Nichtbesteuerung in einem DBA-Staat trotz Vereinbarung der Freistellungsmethode im Inland steuerpflichtig?
Die Vereinbarung einer Rückfallklausel (Rückverweisungsklausel, subject-to-tax-Klausel, Einmalbesteuerungsklausel, Klausel gegen eine Nullbesteuerung; zutreffender allerdings Quellenregel) ist mittlerweile zu einem festen Bestandteil der deutschen Vertragspolitik beim Abschluß von Doppelbesteuerungsabkommen geworden. Das Bundesministerium der Finanzen hat sie in das deutsche Musterabkommen übernommen, das allen Vertragsverhandlungen zugrunde liegt (so Krabbe, in: Vogel/Wassermeyer u. a., S. 70). Die Klausel ist bereits in den folgenden Abkommen enthalten:
DBA-Italien v. (Ziff. 16 Buchst. d des Protokolls),
DBA-Dänemark v. (Art. 24 Abs. 3),
DBA-Norwegen v. (Art. 23 Abs. 3),
DBA-Schweden v. (Art. 23 Abs. 1 Satz 2),S. 218
DBA-USA v. (Art. 23 Abs. 2 Satz 2),
DBA-Kanada v. (Art. 23 Abs. 3),
DBA-Neuseeland v. (Art. 23 Abs. 3).
I. Problemstellung
So schillernd wie die Begriffsvielfalt ist, so vielfältig sind die Ansichten über die Grundsätze für die Anwendung dieser Abkommensvorschrift. Besonders tückisch erscheint jedoch die Tatsache, daß die obigen Begriffe (ausgenommen der letztgenannte) nicht den Kern dessen treffen, was diese Bestimmung abkommensrechtlich bedeutet. Mit der Begriffswahl scheint sogar eine gewisse „Irreführung„ präjudiziert zu sein. Vogel bez...