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International relevante Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz
Am haben Bundestag und Bundesrat der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom über das Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) zuge-S. 490 stimmt. Von dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem ein erwartetes Steuermehraufkommen von über 17,3 Mrd. € verknüpft war, ist nur noch ein Minimalkompromiss übrig geblieben, der vor allem Änderungen bzw. Steuererhöhungen bei der Körperschaftsteuer vorsieht. Die erwarteten Steuermehreinnahmen mussten auf 4,4 Mrd. € reduziert werden.
Der Gesetzentwurf des StVergAbG sah auch Rechtsänderungen vor, die für die Besteuerung der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind. In den ersten Presseerklärungen zur Verabschiedung des StVergAbG sind diese international relevanten Änderungen nicht erwähnt. Die diesbezüglich geplanten Rechtsänderungen sind jedoch größtenteils verabschiedet worden, wobei eine erneute Reform des AStG erfolgt ist. Dass sich die Überarbeitung des AStG als never ending story darstellt, zeigt eine Protokollerklärung der Bundesregierung zur ”Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz”, in der geplante gesetzgeberi...