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Keine Dokumentationspflichten bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen?
Anmerkungen zum
I. Hintergrund des BFH-Beschlusses
In seinem Beschluss v. befasst sich der BFH mit den Mitwirkungs- bzw. Dokumentationspflichten des Steuerpflichtigen bei der Bestimmung angemessener Verrechnungspreise. Die deutsche Finanzverwaltung plant für den Bereich der Verrechnungspreisermittlung in naher Zukunft die Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen zu konkretisieren und möchte sich mit einem BMF-Schreiben in eine größer werdende Anzahl von Staaten einreihen, die Richtlinien zur Dokumentation angemessener Verrechnungspreise erlassen haben (vgl. zu dem Entwurf des BMF-Schr.: Kroppen/Eigelshoven/Roeder, IWB F. 3 Gr. 2, 925; Kroppen/Roeder, Tax Management Transfer Pricing 2000, S. 122; vgl. auch IDW-Stellungnahme v. , WPg 2000, 483; der Entwurf des ist in Flick/Wassermeyer/Baumhoff abgedruckt).
Der Fall des BFH befasst sich mit einer inländischen Vertriebsgesellschaft die über mehrere Jahre Verluste hingenommen hatte. Das Finanzamt führte die Verluste auf unangemessene Verrechnungspreise zurück und schätzte die fremdüblichen Verrechnungspreise über Rohgewinnmargen, die sie im Rahmen der Amtshilfe bei unverbundenen Vertriebsgesellschaften in der gleichen Branche ...