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Der Anwendungserlaß zum AStG und die künftige Entwicklung
I. Anlaß und Schwerpunkte des Anwendungserlasses
Zum AStG ist am ein neuer Anwendungserlaß (AE) ergangen, der vom VZ 1994 an gilt. Er ersetzt das ”Einführungsschreiben” von 1974, übernimmt es aber sehr weitgehend in Anlage und Einzelregelung. Die wesentlichen Änderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Anpassungen an die Rechtslage: Der AE berücksichtigt die BFH-Rechtsprechung vollständig; übernommen wurden fast alle bestehenden Einzelerlasse.
Erläuterungen von Gesetzesänderungen, u. a. Neuregelungen von 1992/94 für Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter und für Finanzierungsgesellschaften.
Verwaltungsmaßnahmen zur verbesserten Anwendung: Sie gehen vor allem auf Vorschläge einer Arbeitsgruppe des DIHT/BDI aus dem Jahre 1987 zurück.
Der AE faßt damit fast 25 Jahre Gesetzesentwicklung zusammen. Sie läßt sich in ihm an einer Übersicht über Gesetzesänderungen und ihre erstmalige Anwendung verfolgen (Tz. 21). Der AE ist damit auch Ausgangspunkt einer Überprüfung der Gesamtmaterie, die der BMF zuletzt 1986 in Aussicht gestellt hatte (BT-Drucks. 10/5562, VI, 1).
II. Berichtigung von Einkünften
§ 1 AStG ist nur eine von mehreren Bestimmungen, die die Gewinnabgrenzung zum Ausland regeln — die über die VGA...