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IWB Nr. 23 vom Seite 1155 Fach 3a Gr. 1 Seite 976
Die Entscheidungen des BFH und der FG zum Begriff der Betriebsstätte
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Stichwort | Quelle | Aussage |
Feste
Geschäftseinrichtung | HFR 1993, 459 | Werden einem
Gewerbetreibenden von einem Auftraggeber Einrichtungen zur
Unterstellung von Handwerkszeug
überlassen, das seine Arbeitnehmer bei der Durchführung des ihm
erteilten Auftrags benutzen, so können diese Einrichtungen eine
Betriebsstätte des Gewerbetreibenden
darstellen, auch wenn es sich bei dem Auftrag
nicht um
Bauausführungen
handelt. |
— | BStBl 1971 II, 776 | Ein
Versicherungsagent begründet für
die von ihm vertretene
Versicherungsgesellschaft eine
Betriebsstätte, wenn ihm im
Eigentum der Gesellschaft stehende
Einrichtungen in der Weise überlassen werden, dass bei
Beendigung seiner Tätigkeit sein Gebrauchsrecht
entfällt. |
— | BStBl 1972 II, 289 | Eine
Betriebsstätte i. S. des § 12 AO
wird durch eine —
auch dann
begründet, wenn es sich bei den darin verrichteten
Tätigkeiten um
nebensächliche,
unwesentliche oder
Hilfstätigkeiten handelt, die der
Ausübung des Gewerbebetriebs dienen. |
— | BStBl 1985 II, 417 | Die
Redaktionsaußenstelle eines
Presseunternehmens begründet auch dann
eine Betriebsstätte, wenn darin nur
Tä... |