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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 15 AS 1081/09 B

Leitsatz

Leitsatz:

Hat der SGB II-Leistungsträger einen lediglich in der Vergangenheit gegenüber der Finanzverwaltung bestehenden Anspruch und damit fiktive Einnahmen als Einkommen angerechnet, so widerspricht dies dem Grundsatz, dass fiktives, tatsächlich jedoch überhaupt nicht erzieltes Einkommen bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt werden darf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
EAAAD-71622

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