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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 5 AS 1110/09 B

Leitsatz

Leitsatz:

Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen dem Termin ohne rechtzeitige genügende Entschuldigung fernbleibenden Beteiligten, dessen persönliches Erscheinen angeordnet war, ist, dass die Anordnung des persönlichen Erscheinens unter Berücksichtigung des die Ermessensausübung leitenden Gesetzeszwecks geboten war und die Festsetzung eines Ordnungsgeldes die gebotene Reaktion auf das Ausbleiben darstellt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Fundstelle(n):
LAAAD-70827

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