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FG Köln Urteil v. - 9 K 308/10 EFG 2011 S. 922 Nr. 10

Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Nr 2, UStG § 3 Abs 3

Abzug von Einfuhrumsatzsteuer:

Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

Leitsatz

Bei Verkaufskommissionsgeschäften gilt die Lieferung des Kommittenten an der Verkaufskommissionär erst im dem Zeitpunkt als erfolgt, in dem der Verkaufskommissionär das Kommissionsgut an den Abnehmer liefert. Der Lieferort bestimmt sich dann entsprechend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1413 Nr. 22
EFG 2011 S. 922 Nr. 10
OAAAD-68659

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