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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1562/08 EFG 2011 S. 1202 Nr. 13

Gesetze: UStG § 15 Abs. 2 Nr. 26. EG-RL Art. 17 Abs. 26. EG-RL Art. 17 Abs. 3 Buchst. a6. EG-RL Art. 17 Abs. 6 MwStSyStRichtl Art. 176

Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG unter Geltung der 6. EG-RL

Leitsatz

Errichtet ein Unternehmer in Spanien Ferienwohnungen und veräußert diese dann an private Endabnehmer, so ist tatbestandlich der Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG gegeben.

Dem steht nicht das Neutralitätsprinzip entgegen. Dessen Durchbrechung ist nach der sog. stand-still-Klausel in Art. 17 Abs. 6 6. EG-RL (jetzt Art. 176 MwStSystRL) durch den Richtliniengeber gedeckt und daher hinzunehmen.

Die nationale Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG entspricht auch materiell-rechtlich den gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen, namentlich Art. 17 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 3 Buchst. a 6. EG-RL.

Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1341 Nr. 21
EFG 2011 S. 1202 Nr. 13
WAAAD-68652

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