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FG München  v. - 10 K 2054/08

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1EStG § 63 Abs. 1 S. 2 EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a

Dauer des Kindergeldanspruchs bei Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses

Leitsatz

Unabhängig davon, ob das Ausbidlungsverhältnis rechtswirksam zum Monatsende beendet wurde, entfällt der Kindergeldanspruch jedenfalls für die Monate, in denen das Kind nicht mehr an seinem Ausbidlungsplatz erschienen ist und damit keine ernsthaften Anstrengungen mehr unternommen hat, um seine Berufsausbildung fortzusetzen und abzuschließen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
TAAAD-68627

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