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Lohn und Gehalt | Nachträgliche Umstellung des Firmenwagens auf Gasbetrieb erhöht nicht den Brutto-Listenpreis
Wer die 1 %-Regelung wegen privater Nutzung eines vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagens anwendet, muss die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage nicht berücksichtigen. Sie erhöhen damit nicht den lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Die Bemessungsgrundlage bei der 1 %-Regelung besteht somit aus
[i]Bestandteile der Bemessungsgrundlage dem inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung,
zuzüglich der Kosten für die Sonderausstattung und
einschließlich der Umsatzsteuer.
[i]Nur Sonderausstattungen ab Werk Zu berücksichtigen sind damit nur solche Sonderausstattungen, die im Werk des Herstellers eingebaut worden sind und damit im Zeitpunkt der Erstzulassung vorhanden waren. Nachträgliche Umbauten gehen hingegen nicht in die Bemessungsgrundlage ein.
Im Streitfall hatte die Klägerin ...