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NWB direkt Nr. 11 vom Seite 268

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften

Bertrand Monfort

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAD-62826 Die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie enthält keine Regelung zur Behandlung der Reihengeschäfte (im Gegensatz zum UStG und UStAE). Der EuGH hatte bereits durch sein Grundsatzurteil „EMAG” v. - Rs. C-245/04 NWB TAAAB-83177 geklärt, dass es (nach deutscher Terminologie) nur eine „bewegte Lieferung” geben kann, und wo der Ort der übrigen „unbewegten” Lieferungen liegt. In einem neuen Urteil „Euro Tyre Holding” v. - Rs. C-430/09 NWB VAAAD-59819) hat sich der EuGH nun zu der Zuordnung der Warenbewegung geäußert.

Eine ausführliche Fassung des Beitrags finden Sie unter .

Sachverhalt in der Rechtssache „Euro Tyre Holding”

[i]Zuordnung der Warenbewegung bei Transportveranlassung durch den mittleren Unternehmer? Die Euro Tyre Holding BV („ETH”) verkaufte Reifen an zwei belgische Kunden („die Käufer”) zu der Lieferbedingung „ab Lager”. Die Käufer hatten die Waren an einen anderen belgischen Kunden („der Endabnehmer”) weiterverkauft. Die Waren wurden von einem Vertreter der Käufer im Lager von ETH in den Niederlanden abgeholt und zur Niederlassung des Endabnehmers in Belgien befördert. Die niederländische Finanzverwaltung verweigerte die Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung für die Lieferung von ETH. Das niederländische Finanzgericht vertrat die Auffassung, die zweite ...