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Umsatzsteuer; | Entnahme eines ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw
Dem (= Nachfolgeentscheidung zum , ABl EG 2001 Nr. C 200 S. 20 - red. Leitsatz) sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Die Entnahme eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw, den ein Unternehmer von einem Nichtunternehmer und damit ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug erworben hat, unterliegt nach Art. 5 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie 77/388/EWG nicht der Umsatzbesteuerung, soweit keine ,,Bestandteile'' (mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug) eingefügt wurden. Dienstleistungen (sonstige Leistungen) einschließlich derjenigen, für die zusätzlich kleinere Lieferungen von Gegenständen erforderlich sind (z. B. Karosserie- und Lackarbeiten an einem Pkw), führen nicht zu ,,Bestandteilen'' des Gegenstands (Anschluss an die Vorabentscheidung des