Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IWB Nr. 5 vom Seite 160

Zum Eingreifen einer sog. Rückfallklausel im DBA Schweiz

Kein Rückfall des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat

Lukas Hilbert

Das FG München hat entschieden, dass Art. 15 Abs. 4 Satz 2 DBA Schweiz 1992 nicht zu einem Rückfall des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat Deutschland führt, wenn die Schweiz als Tätigkeitsstaat durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Arbeitgeber auf eine Besteuerung verzichtet hat ( NWB OAAAD-59603). Gegen diese Entscheidung ist die Revision beim BFH unter dem Az. I R 93/10 anhängig.

I. Der Sachverhalt

[i]Kläger in Deutschland ansässig, tätig in der SchweizDer deutsche Kläger mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland war von Juli 2003 bis Juni 2006 Generaldirektor einer in der Schweiz ansässigen Kapitalgesellschaft und in dieser Eigenschaft vorwiegend in der Schweiz tätig.

[i]Keine Besteuerung in der Schweiz aufgrund öffentlich-rechtlichen VertragsAm hatte die Geschäftsleitung der arbeitgebenden Kapitalgesellschaft mit dem schweizerischen Bundesrat eine Vereinbarung getroffen, gemäß der alle Mitarbeiter der Gesellschaft ohne eidgenössische Staatsangehörigkeit für die während ihrer Tätigkeit in der Schweiz von der Gesellschaft bezogenen Gehälter von der schweizerischen Besteuerung freigestellt waren. Daraufhin wurde auch die Vergütung des Klägers nicht in der Schweiz besteuert. In seiner deutschen Einkommensteuererklärung deklariert...