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FG Köln 27.05.2010 15 K 4603/06, IWB 5/2011 S. 154

FG Köln | Zurückweisung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer britischen Limited als Prozessbevollmächtigte

(1) Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer britischen Ltd. ist nicht zur Hilfe in Steuersachen vor einem deutschen FG befugt und kann sich dafür auch nicht auf Art. 56 AEUV und § 3a StBerG berufen, wenn sie als GmbH wegen eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzbestimmungen der BRAO nicht zugelassen würde. (2) Dem Verbraucherschutz dienen auch die Regelungen der §§ 59c bis 59m der BRAO, insbesondere § 59f BRAO. Danach muss eine deutsche GmbH von RAe verantwortlich geführt werden; die Geschäftsführer müssen mehrheitlich RAe sein. Entsprechendes ist von einer Ltd. zu fordern (EFG 2011 S. 168).

Hinweis:

Das FG lässt offen, ob § 3a StBerG mit der Verwendung des Begriffs „Person” auch Vereinigungen umfasst. Die Regelung dient der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht und ist letztlich Ausfluss der Dienstleistungsfreiheit. Sie soll demje...