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Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Beurteilung der sog. Treuhandmodelle
Entgegen der Auffassung der Verwaltung hat der (BStBl II S. 751) entschieden, dass Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt ist, nicht der Gewerbesteuer unterliegen (sog. „Ein-Unternehmer-Personengesellschaft”).
Voraussetzung für die Begründung der persönlichen Steuerpflicht einer Personengesellschaft nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG ist nach Auffassung des BFH das Vorliegen eines mitunternehmerisch geführten Gewerbebetriebs. Die Beurteilung, ob eine Mitunternehmerschaft vorliegt, richtet sich S. 196nach ertragsteuerlichen Kriterien. Eine Mitunternehmerschaft ist demnach dann anzunehmen, wenn die unternehmerische Tätigkeit nicht nur durch einen Gesellschafter alleine, sondern zusammen mit anderen Mitunternehmern in gesellschaftlich...