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NWB direkt Nr. 10 vom Seite 238

Lohnsteuerbescheinigung 2010 bei freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versicherten Arbeitnehmern

[i]NWB 8/2011 S. 603Wie in NWB 8/2011 S. 603 berichtet, haben Arbeitgeber in vielen Fällen bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern in der Lohnsteuerbescheinigung 2010 unter Nr. 25 und 26 nur die um die Arbeitgeberzuschüsse geminderten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung bescheinigt. Gleichwohl müssen Arbeitnehmer nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung [i]Fehler wird maschinell erkannt zur Einkommensteuer führt. Wie das BMF mit Pressemitteilung vom mitteilt, werden die Fälle mit fehlerhafter Lohnsteuerbescheinigung 2010 maschinell erkannt. Das Finanzamt berücksichtigt daraufhin die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge bei der Veranlagung zur Einkommensteuer in zutreffender Höhe als Vorsorgeaufwendungen. [i]Tipp: Steuerbescheid trotzdem prüfenGrundsätzlich wird betroffenen Arbeitnehmer jedoch empfohlen, zu prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden. Als Richtwert gilt: Bei richtig ausgefüllten Erklärungen muss der unter Nr. 25 und 26 ausgewiesene gesamte Beitrag des freiwillig versicherten Arbeitnehmers mehr als d...