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Vor- und Nachteile der Testamentsvollstreckung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAD-62363 Seit einigen Jahren ist höchstrichterlich anerkannt, dass Steuerberater Testamente vollstrecken dürfen. Die berufsrechtliche Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung wurde auch durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz und das Rechtsdienstleistungsgesetz zementiert. Besondere Kenntnisse der wirtschaftlichen Situation bzw. des steuerrechtlichen Beratungsbedürfnisses des Mandanten können den Steuerberater von heute zum Testamentsvollstrecker von morgen werden lassen. Er sollte diese Tätigkeit daher nicht erst mit der konkreten Ernennung beginnen, sondern sie rechtzeitig vorher mit dem Erblasser besprechen und vorbereiten.
Eine ausführliche Fassung des Beitrag finden Sie unter NWB 10/2011 S. 807.
Vorteile der Anordnung der Testamentsvollstreckung
[i]Arbeitserleichterung und unparteiische NachlassverwaltungDie Anordnung einer Testamentsvollstreckung hat zahlreiche Vorteile für den Erblasser, die Erben, die Vermächtnisnehmer und sonstigen Begünstigten. Allerdings muss stets der Blickwinkel berücksichtigt werden: Was z. B. dem Erblasser günstig erscheint, kann sich aus der Sicht des Erben als Nachteil darstellen. Der Erbe wird dennoch stets auch entlastet, wenn ein Testamentsvollstrecker bestellt ist. Denn dieser hat die l...