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FG Rheinland-Pfalz 07.10.2010 4 K 1663/07, NWB 10/2011 S. 773

Erbschaftsteuer | Haftung einer Bank bei Überweisungen ins Ausland

Das über die Haftung einer Bank nach Überweisung von Guthaben an einen im Ausland ansässigen Erben entschieden. Nach dem Tod eines Kunden wurde eine örtliche Sparkasse von der Finanzverwaltung für fällige Erbschaftsteuern in Haftung genommen. Der Alleinerbe des Verstorbenen hatte sich zuvor mit seinem Vermögen ins Ausland abgesetzt, ohne vorher seine Erbschaftsteuerschulden zu begleichen. Daraufhin erließ das Finanzamt einen Haftungsbescheid gegen die Sparkasse. Diese hatte das gesamte Guthaben auf Anweisung des Erben auf ein Konto in den USA überwiesen. Gegen den Haftungsbescheid legte die Sparkasse Einspruch ein. Zur Begründung führte sie aus, der Alleinerbe sei nach Auskunft der zuständigen Stadtverwaltung im Zeitpunkt der Überweisung im ...