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BFH 15.12.2010 II R 41/08, NWB 10/2011 S. 772

Bewertung | Begrenzung des Jahreswerts von Nutzungen

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bei der Berechnung des Höchstwerts i. S. des § 16 BewG ist bei einem bebauten Grundstück auf die Gesamtregelung des § 146 BewG einschließlich der Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG abzustellen. (2) Eine gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke des § 16 BewG ist entbehrlich, wenn aufgrund eines bereits gesondert festgestellten Grundbesitzwerts eine weitere gesonderte Feststellung für den Stichtag denselben Grundbesitzwert ergäbe.

Anmerkung:

Im Streitfall ist der Vorbehaltsnießbrauch aus einer früheren Schenkung eines bebauten Grundstücks durch eine Rentenvereinbarung abgelöst worden. Darin haben das Finanzamt, das Finanzgericht und der BFH eine gemischte Schenkung gesehen, weil eine offenkundige Diskrepanz zwisch...