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KSR Nr. 3 vom Seite 2

Umschichtungen im Rahmen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Sonderausgabenabzug nur bei Vermögensumschichtung in ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter

Dr. Alois Th. Nacke

Der BFH hat in einer Entscheidung zum Sonderausgabenabzug des Vermögensübernehmers Stellung genommen, der vertraglich als Gegenleistung Versorgungsleistungen an den Vermögensübergeber zu leisten hat. Die Entscheidung ist in zweierlei Hinsicht von Bedeutung: Zum einen stellt der BFH heraus, dass zwar an sich eine Vermögensumschichtung durch den Übernehmer für den Sonderausgabenabzug der Versorgungsleistungen unschädlich ist. Einschränkend ist jedoch zu beachten, dass ein Abzug der Versorgungsleistungen nach dieser Umschichtung nur möglich ist, wenn ausreichend ertragbringende Wirtschaftsgüter an die Stelle der bisherigen Wirtschaftsgüter getreten sind. Zum anderen weist der BFH darauf hin, dass eine Anpassung des Versorgungsvertrags im Rahmen dieser Umschichtung steuerlich nicht zu berücksichtigen ist.

Vermögensumschichtung durch Verkauf

Dem Urteil des X. Senats des BFH lag folgender, vereinfacht dargestellter Sachverhalt zugrunde: Die Eltern des Steuerpflichtigen übertrugen diesem mit notariellem Vertrag im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge im Jahr 1992 ein bebautes Grundstück gegen Zahlung von monatlich wiederkehrenden Leistungen in Höhe von 3.500 DM...