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BMF 22.02.2011 IV C 5 - S 2295/11/10001, BBK 5/2011 S. 202

Lohn und Gehalt | Datenübermittlung für Einkünfte mit Progressionsvorbehalt

Sozialleistungsträger müssen erstmals bis Daten über 2011 bezogene Leistungen mit Progressionsvorbehalt an die Finanzverwaltung übermitteln, sofern diese nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind. Die Bundesagentur für Arbeit übermittelt im Rahmen eines Pilotverfahrens bereits Daten für 2009 und 2010.