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NWB direkt Nr. 9 vom Seite 214

Verfassungsmäßigkeit der Gebührenerhebung für verbindliche Auskünfte

Robert Püttner

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAD-61713Mit dem Föderalismusreform-Begleitgesetz hat der Gesetzgeber 2006 die Möglichkeit gesetzlich geregelt, vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft über bestimmte, noch nicht verwirklichte Sachverhalte zu erlangen. Der Steuerpflichtige erhält durch die Bindungswirkung der Auskunft steuerliche Planungssicherheit für die beabsichtigten Maßnahmen, muss hierfür jedoch eine Gebühr entrichten. Gegen diese Gebühr richten sich verschiedene Verfahren vor den Finanzgerichten, die bislang alle abschlägig beschieden wurden. In zwei Verfahren wurde der BFH angerufen.

Eine Langfassung des Beitrag finden Sie unter NWB 9/2011 S. 684.

Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte

[i]Finanzämter und BZSt können verbindliche Auskünfte erteilenNach § 89 Abs. 2 AO können die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag verbindliche Auskünfte über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, noch nicht verwirklichten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen steuerlichen Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Die Auskunft ist gebührenpflichtig (§ 89 Abs. 2–5 AO). Die Gebühren werden nach dem Wert berechnet, den die verbindliche Auskunft für den Antragsteller hat (Gegenstandswert). § 34 GKG findet entsprechend Anwen...