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OLG Schleswig 30.08.2010 5 W 6/10, NWB 9/2011 S. 681

Bankrecht | Keine sittenwidrige Bürgschaftsübernahme durch Gesellschafter zugunsten der GmbH

Die Rechtsprechungsgrundsätze zur Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) auf von Kreditinstituten mit privaten, dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden, Bürgen oder Mitverpflichteten geschlossene Bürgschafts- oder Mithaftungsverträge gelten grds. nicht für Bürgschaftserklärungen von GmbH-Gesellschaftern für Verbindlichkeiten der GmbH. Behauptet der Bürge, er sei bloßer Strohmann und habe die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten allein wegen seiner engen persönlichen Verbundenheit zu seinem Mitgesellschafter übernommen, hat er diese Tatsache ebenso wie eine entsprechende Kenntnis des Kreditinstituts hiervon zu beweisen. Denn weder aus einer krassen finanziellen Überforderung des Bürgen noch aus seiner emotionalen Verbundenheit zu [i]BGH, Urteil v. 10. 12. 2002 - XI ZR 82/02 NWB IAAAC-05885 ei...