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Unterhaltsrecht | Dreiteilungsgrundsatz des nachehelichen Unterhalts verfassungswidrig
Der Unterhaltsanspruch geschiedener Ehepartner wurde durch das Bundesverfassungsgericht gestärkt. Mit dem Anfang 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel reformiert, das Kindeswohl zu stärken und sog. Zweitfamilien wirtschaftlich besser zu stellen. Der geschiedene und ein nachfolgender Ehepartner stehen seither im Rang grds. gleich. Unverändert ist dagegen die Regelung des Maßes des nachehelich zu gewährenden Unterhalts geblieben, das sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen bestimmt (§ 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB). Seit der Gesetzesänderung hat der BGH den neuen Ehepartner in die Bemessung des Bedarfs des vorangegangenen, geschiedenen Ehegatten einbezogen: Durch diese Dreiteilungsmethode verringerte sich der Unterhaltsanspruch des früher...