Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 34/10

Gesetze: AO § 196, StPO § 152 Abs. 2, SchwarzArbG § 2

Prüfungsandrohung nach dem SchwarzArbG

Leitsatz

Die Anordnung einer Prüfung nach § 2 SchwarzArbG findet eine ausreichende Rechtsgrundlage in § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).

Eine Prüfungsanordnung nach § 2 SchwarzArbG kann auch mündlich ergehen. Zwischen der Prüfungsanordnung und der Durchführung der Prüfung muss auch keine Frist eingehalten werden. Mangels entsprechender Regelungen im SchwarzArbG ist es zulässig, wenn die Prüfung unmittelbar nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung erfolgt. Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Anordnung einer Außenprüfung mit den dort geregelten Formerfordernissen (§§ 196 ff. AO) kommen nicht zur Anwendung. Die Anordnung der Prüfung setzt nicht voraus, dass ein Anfangsverdacht im Sinne von § 152 Abs. 2 StPO gegeben ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 214 Nr. 4
KAAAD-61482

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen