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IWB Nr. 4 vom Seite 121

Vollstreckungsamtshilfe in Steuersachen – neue EU-Beitreibungsrichtlinie

Prof. Dr. Roman Seer

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 144Um die Effizienz und den Erfolg der Vollstreckungsamtshilfe signifikant zu steigern, hat der Rat am den Anwendungsbereich der Beitreibungsrichtlinie erweitert, das Verfahren gestrafft und das Arsenal der Vollstreckungsinstrumente ausgebaut. Die neue Beitreibungsrichtlinie tritt zum in Kraft. Der Beitrag erläutert den Inhalt der Richtlinie und gibt einen Einblick in das System der Vollstreckungsamtshilfe.

Eine Langfassung des Beitrags finden Sie unter IWB 4/2011 S. 144.

I. Notwendigkeit der Vollstreckungsamtshilfe

[i]Ansprüche aus Steuerschuldverhältnissen außerhalb des eigenen HoheitsgebietesDie deutlich gewachsene Mobilität von Unternehmen und Bürgern ist innerhalb Europas gewünscht und durch die EU-Grundfreiheiten unionsrechtlich geschützt. Die Freizügigkeitsrechte jedes Unionsbürgers aus Art. 21, 45, 49, 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU (AEUV) erschweren es den Mitgliedstaaten aber auch, Sicherheiten für die Zahlung der auf ihrem Hoheitsgebiet anfallenden Steuern zu verlangen. Bezogen auf die europäische Beitreibungsamtshilfe bedeutet dies, dass einzelstaatliche Beitreibungsvorschriften nur innerhalb des jeweiligen Staatsgebietes gelten und die nationalen Verwaltungsbehörden keine Möglichkeit hab...