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BFH 09.06.2010 I R 94/09, IWB 4/2011 S. 122

BFH | Keine Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuer auf Stückzinsen

Stückzinsen aus dem Verkauf einer brasilianischen Anleihe gehören nicht zu den Einkünften „aus Schuldverschreibungen” oder „aus Forderungen” i. S. des Art. 11 Abs. 4 DBA Brasilien a. F. und lösen daher keine Anrechnung fiktiver Quellensteuer nach Art. 24 Abs. 2 und 3 DBA Brasilien a. F. aus.

Hinweis:

Der Kl. erhielt im Streitjahr 2000 Stückzinsen aus der Veräußerung brasilianischer Anleihen. Das für das Streitjahr geltende DBA Brasilien sah im Grundsatz die Anrechnung fiktiver brasilianischer Quellensteuern vor. Für Zwecke der Anrechnung wurde davon ausgegangen, dass die brasilianische Steuer bei Zinsen i. S. des Art. 11 Abs. 4 DBA Brasilien a. F. 20 v. H. der Zinsen beträgt. Für die zugeflossenen Stückzinsen, die nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG a. F. (ab 2009: § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören, kommt jedoch eine solche Anrechnung nicht in Betracht.

Der B...