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IWB 4/2011 S. 124

Japan | Steuerreformpaket 2011

[i]Bei der Erbschaftsteuer ist vorgesehen, die Freibeträge zu kürzenMitte Dezember 2010 hat die japanische Regierung ein umfassendes Reformpaket mit verschiedenen steuerlichen Vorschlägen verabschiedet, die nach Beratung im Parlament bereits zum 1.4.2011 in Kraft treten könnten. U. a. ist bei der Körperschaftsteuer vorgesehen den Steuersatz um 4,5 % von 30 % auf 25,5 % und die zusätzlich anfallenden Steuern der Präfekturen und Gemeinden um 1 % von 13 % auf 12 % abzusenken. Für kleinere und mittlere Unternehmen soll der Körperschaftsteuersatz von 18 % auf 15 % reduziert werden. Ferner sind Änderungen bei den Abschreibungen, dem Verlustvortrag, der Gruppenbesteuerung und der F&E-Steuergutschrift geplant. Bei der Einkommensteuer soll eine Begrenzung von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für höhere Einkommen ab 15 Mio. JPY eingeführt we...