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IWB 4/2011 S. 124

Finnland | Einführung einer Uransteuer vorgeschlagen

[i]Als Bemessungsgrundlage wird auf die verbrauchte Menge des verwendeten Urans abgestelltAnfang Februar 2011 hat das finnische Arbeits- und Wirtschaftsministerium in einem Bericht die Einführung einer Uransteuer vorgeschlagen. Die Steuer sei wegen der Gefährlichkeit der Atomenergie und des -abfalls für die Umwelt sowie den hohen Gewinnen der Energieunternehmen gerechtfertigt. Als Bemessungsgrundlage wird auf die verbrauchte Menge des verwendeten Urans abgestellt. Der Steuersatz soll zwischen 43 % und 45 % liegen und die Steuer von den Betreibern der Atomkraftwerke erhoben werden.