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IWB 4/2011 S. 123

Belgien | Einkommensteueränderungen 2011

[i]Grundfreibeträge für Kinder und Ehegatten sowie Freibeträge für Werbungskosten und Zinseinkünfte werden angehobenMitte Januar 2011 hat das belgische Finanzministerium die Steueränderungen bei der Einkommensteuer bekannt gegeben. U. a. werden die Einkommensstufen des fünfstufigen progressiven Einkommensteuertarifs wie folgt erhöht: bis 8.070 € 25 %, über 8.070 € bis 11.480 € 30 %, über 11.480 € bis 19.130 € 40 %, über 19.130 € bis 35.080 € 45 % und darüber 50 %. Daneben steigen die Grundfreibeträge für die steuerbaren Einkommen bis 24.410 € auf 6.830 € und für höhere Einkommen auf 6.570 €. Auch die Grundfreibeträge für Kinder und Ehegatten sowie die Freibeträge für Werbungskosten und Zinseinkünfte werden angehoben.