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BFH 28.10.2010 V R 7/10, StuB 4/2011 S. 156

Umsatzsteuer | Keine Steuerschuldnerschaft der Organgesellschaft bei von ihr dem Organträger in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

(1) Erteilt eine Organgesellschaft für Innenleistungen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG) Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis an den Organträger, begründet dies für die Organgesellschaft weder nach § 14 Abs. 2 UStG 1993 noch nach § 14 Abs. 3 UStG 1993 eine Steuerschuld. (2) Zu den Voraussetzungen der organisatorischen Eingliederung (Bezug: § 14 Abs. 2 und 3, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1993).

Praxishinweise

(1) Ist ein Unternehmer (z. B. Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft usw.) an einer GmbH beteiligt und ist die GmbH finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen ihres Ge-sellschafters eingegliedert, so besteht umsatzsteuerlich eine „ Organschaft”. Die organisatorische Eingliederung setzt in aller Regel eine personelle Verflechtung der Geschäftsführungen des Organträgers und der Organgesellschaft voraus. Dazu rei...