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Rückstellungen für die Kosten einer Betriebsprüfung
Das NWB JAAAD-56466 entschieden, dass die Bildung einer Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung auch ohne Vorliegen einer Prüfungsanordnung zulässig ist (vgl. Kalus/Hahn, NWB 2010 S. 3934). Gegen die Entscheidung des FG Baden-Württemberg wurde zwischenzeitlich die zugelassene Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird unter dem Az. I R 99/10 geführt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO erfüllt.