Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1.1.2011
Jedes Jahr veröffentlich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Januar den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der DBA-Verhandlungen. Das IV B 2 – S 1301/07/10017-02 NWB ZAAAD-60667 (BStBl I S. 69) informiert über den Stand am von
Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen,
Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer,
Sonderabkommen betreffend Einkünften und Vermögen von Schifffahrt- und Luftfahrt-Unternehmen,
Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe und des Auskunftsaustauschs und
Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer.
In dem Schreiben wird klargestellt, dass – obwohl Hongkong mit Wirkung vom ein besonderer Teil der Volksrepublik China ( Hongkong Special Administrative Region) wurde – das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China abgeschlossene DBA vom nach dem auf Hongkong nicht anwendbar ist. Der Grund hierfür: Das allgemeine Steuerrecht der Volksrepublik China gilt in Hongkong nicht.
Bezüglich der Vereinigten Arabischen Emirate wird das Vertragsgesetzgebungsverfahren zum am