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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 22 | Erbschaftsteuer: Anteile an Kapitalgesellschaften in Drittländern

Der BFH hat den EuGH zur Klärung gemeinschaftsrechtlicher Fragen angerufen, die den Ausschluss des in einem Drittstaat befindlichen Betriebsvermögens von erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen für inländisches Betriebsvermögen betreffen.

Eine Vorlage des Bundesfinanzhofs an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Erbschaftsteuer steht jetzt als Nächstes auf dem Themenplan. Der BFH hat dem EuGH die Frage vorgelegt: Ist es mit EU-Recht vereinbar, dass Betriebsvermögen, das sich in einem Drittstaat befindet, von Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer für inländische Betriebsvermögen ausgeschlossen ist?

Eine Tochter war Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte eine Beteiligung des Vaters als Alleingesellschafter einer kanadischen Kapitalgesellschaft. Das Finanzamt gewährte bei der Erbschaftsteuer – entsprechend der geltenden Gesetzeslage – nicht die Vergünstigungen, die nach § 13a ErbStG für Anteile an einer Kapitalgesellschaft mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland gelten. Im Streitfall aus dem Jahr 2007 ging es konkret um einen Freibetrag von 225.000 € und einen verminderten Wertansatz von 65 %.

Die steuerliche Behandlung vo...