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BMF 10.02.2011 IV C 1 -S 1980-1/10/10002: 004, NWB 8/2011 S. 594

Einkommensteuer | InvStG – Übergangserleichterungen bei Umsetzung des JStG 2010

Das BMF nimmt mit Schreiben v. zu den Übergangserleichterungen bei der Anwendung von investmentsteuerlichen Regelungen wie folgt Stellung: (1) Konkurrenz von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und § 15 Abs. 2 InvStG: § 15 Abs. 2 InvStG ist auch im Hinblick auf den Kapitalertragsteuerabzug nur für beschränkt steuerpflichtige Anleger i. S. des § 2 Abs. 1 KStG an inländischen Spezial-Investmentvermögen anzuwenden. In allen anderen Fällen ist bei inländischen Grundstückserträgen § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG anzuwenden. (2) Übergangserleichterung für die Anwendung von § 5 Abs. 1 und 3 InvStG sowie § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG: Es wird nicht beanstandet, wenn § 5 Abs. 1 InvStG i. d. F. des JStG 2010 erst für Ausschüttungen angewendet wird, die nach dem vorgenommen werden. Dies gilt auch für die Aufschlüsselung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d Doppelbuchst. bb InvStG in die zwei Teilbeträge nach § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG, die aufgrund der Neuregelung des § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG zu beachten ist. Es wird eben...