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FG 18.11.2010 3 K 682/08 E, NWB 8/2011 S. 598

Abgabenordnung | Hinzuziehung auch bei Zusammenveranlagung von Ehegatten

Zusammenveranlagung schützt nicht vor Hinzuziehung. Dieses Fazit ergibt sich aus dem in dem das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Hinzuziehung eines Ehegatten zum Einspruchsverfahren des anderen Ehegatten zu befinden hatte. Trotz des Umstands, dass die Klägerin mit dem (weiter) einspruchsführenden Ehemann zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werde und beide Ehegatten auch Gesamtschuldner der Steuer seien, habe sie – die Klägerin aufgrund der Rücknahme ihres eigenen Einspruchs zum Verfahren des Ehemanns nach § 174 Abs. 5 AO hinzugezogen werden können. Grund hierfür sei die nicht entschiedene Frage der steuerlichen Zuordnung des Veräußerungsgewinns. Die vom Senat zugelassene Revision wird beim BFH unter dem Az. X R 7/11 geführt.