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Bundesverfassungsgericht: 5 % Besteuerung gem.§ 8b KStG verfassungsgemäß
Insbesondere bei der Umstrukturierung sollte die Regelung gem. § 8b Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 KStG beachtet werden. Hierbei handelt es sich um die 5%ige typisierende Hinzurechnung im Zusammenhang mit Dividenden und Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung ist durch das Bundesverfassungsgericht bestätigt worden (Beschluss v. 12. 10. 2010 - 1 BvL 12/07 NWB JAAAD-56748).