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SteuerStud Nr. 3 vom Seite 113

Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein Erststudium

Volker Klinkhammer und Prof. Dr. Marco Thönnes

Das seit 2004 geltende Abzugsverbot für die Aufwendungen für ein Erststudium nach § 12 Nr. 5 EStG hat von Beginn an für kontroverse Diskussionen gesorgt. Mit hat der Bundesfinanzhof (BFH) zuletzt dazu Stellung genommen. Mehr als ein Jahr danach erfolgte nun der Abdruck der Entscheidung im Bundessteuerblatt durch die Finanzverwaltung. Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) seine Verwaltungsanweisung zu der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbildungskosten überarbeitet. Der vorliegende Beitrag stellt die Konsequenzen aus diesem dar. Zugleich untersucht der Beitrag die weiterhin offenen Fragen im Zusammenhang mit der Behandlung von Aufwendungen im Rahmen eines klassischen Erststudiums.

I. Darstellung der geltenden gesetzlichen Regelung

1. Vorbemerkungen

Die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Studium wurde bereits ab dem Jahr 2004 gesetzlich neu geregelt. So ist der Katalog der nicht abzugsfähigen Ausgaben des § 12 EStG durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze vom um die Nummer 5 erweitert worden.

Hiernach dürfen Aufwendungen für ein Erststudiu...