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EuGH 07.12.2010 Rs. C-285/09, BBK 4/2011 S. 150

Umsatzsteuer | Keine Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Steuerhinterziehung

Der deutsche Fiskus kann die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a UStG versagen, wenn der deutsche Unternehmer vorsätzlich an einer Hinterziehung der Umsatzbesteuerung im Bestimmungsland mitgewirkt hat. Es kommt dann nicht darauf an, dass die Ware tatsächlich in das Bestimmungsland gelangt ist.

Nach Ansicht des EuGH dient die Mehrwertsteuerrichtlinie auch der Bekämpfung der Steuerhinterziehung sowie von Missbräuchen. Die Steuerbefreiung des § 6a UStG ist daher nicht gerechtfertigt, wenn der liefernde Unternehmer Scheinrechnungen erstellt, so dass der ausländische Abnehmer die Erwerbsbesteuerung im anderen EU-Staat umgehen kann.

Im Streitfall ging es um Pkw-Lieferungen eines deutschen Unternehmers an einen in Portugal ansässigen Kfz-Händler. Der ...