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BBK Nr. 4 vom Seite 186

Abgrenzung von Buchführungskosten bei Dauermandaten

VRiFG Bernd Rätke, Berlin, BBK-Herausgeber

[i]bbk-leserfrage@nwb.de Haben Sie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

Für meine bilanzierenden [i]Leistungserbringung in verschiedenen PeriodenMandanten erstelle ich als selbständiger Bilanzbuchhalter monatlich die Finanz- und die Lohnbuchhaltung. Für den Monat Dezember erbringe ich die Lohnbuchhaltung jeweils noch im Dezember, die Finanzbuchhaltung aber erst im Januar des Folgejahres.

[i]Unterschiedliche Rechnungserteilung und Zahlung Ich habe zwar bei allen Mandanten ein festes Buchführungshonorar vereinbart – die Rechnungserteilung ist aber unterschiedlich: Bei den meisten Mandanten ziehe ich das Honorar für Dezember aufgrund einer Pauschalvereinbarung, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen ist, bereits im Dezember ein; bei einigen Mandanten stelle ich aber erst im Januar des Folgejahres eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Wie buche ich den Aufwand und die Vorsteuer für die Dezember-Buchführung richtig?

Antwort

Für die Lösung werden folgende Honorare unterstellt:

  • Lohnbuchhaltung: Netto-Honorar i. H. von 100 € zzgl. USt von 19 €.

  • Finanzbuchhaltung: ...